Sog. Cum-ex-Transaktionen, also Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag, namentlich in Verbindung mit Leerverkäufen, haben im Zuge der Neuordnung des Kapitalertragsteuersystems durch das OGAW-IV-Umsetzungsgesetz ihre steuerliche Bedeutung zwar mit Wirkung ab 1.1.2012 verloren.
Für die zurückliegenden Veranlagungszeiträume streiten Steuerpflichtige und Finanzverwaltung aber immer noch erbittert über die Berechtigung der entsprechenden Kapitalertragsteueransprüche. Dabei zeigt sich die Tendenz, dass zur Vermeidung von Steuerausfällen die eigentliche Rechtslage, namentlich aber auch rechtsstaatliche Grundsätze, hinten angestellt werden. Bislang hat die Finanzverwaltung entsprechenden Erstattungsansprüchen des Steuerpflichtigen dann den Einwand des Gestaltungsmissbrauchs entgegengehalten, soweit mögliche Absprachen der Beteiligten vermutet wurden. Ein aktueller AdV-Beschluss des FG Kassel geht hierüber noch weit hinaus. Weiterlesen