Themen um Steuern und Steuerrecht

Fachanwalt Steuerrecht

Die Rechtsanwaltskammer Köln hat mir am 21.01.2013  gestattet, offiziell die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen, nachdem ich der Kammer meine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Steuerrechts nachgewiesen habe.

Nach meiner Zulassung als Steuerberater in 2011 und der Fortbildung als Controller in 2012 ist der Fachanwalt eine weiterer Möglichkeit für mich, eine entsprechend qualifizierte Ausrichtung meiner Person zum Ausdruck zu bringen.

Damit setze ich mit meiner Kanzlei den bisherigen Weg konsequent fort, in der komplizierten und umfassenden Materie des Steuerrechts meinen Mandanten — als nunmehr ausgewiesener „Spezialist“ — eine umfassend Rechts- und Steuerberatung auf hohem Niveau zu bieten. Die Interessen meiner Mandanten werden hierdurch bestmöglich vertreten.

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Aus gegebenem Anlass, nämlich dem Besuch der Steuerfahndung bei der Hypovereinsbank sowie einem Beschluss des FG Kassel, der nachfolgende Beitrag zu sog. cum-ex-Geschäften. Die Publikationsfassung dieses Beitrags wird demnächst bei JURIS erscheinen. Weiterlesen

Geschenke

Viele Unternehmer nehmen gerade die Weihnachtszeit als Anlass, Geschäftsfreunden oder Ihren Angestellten mit Aufmerksamkeiten und kleineren Geschenken zu erfreuen. Deshalb möchte ich nochmals auf die steuerliche Behandlung solcher Geschenke hinweisen.
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Lohnsteuerkarte v. 2010

Ab dem 01.01.2013 wird ElStaM Pflicht.

Nach dem (vorhersehbaren) Desaster „Elena“ kann man unter Kollegen, vor allem aber in den Unternehmen, eine gewisse Verunsicherung hinsichtlich dieser Neuerung spüren.

Daher vorweg: Es kann Entwarnung gegeben werden! Weiterlesen

Sie sind Steuerberater und wünschen sich

  • zu einem kniffligen Sachverhalt eine zweite Meinung?
  • die rechtliche Bewertung eines steuerrechtlichen Problems?
  • Übernahme oder Unterstützung in förmlichen Verfahren, wie Einsprüchen oder Vertretung vor Gericht?
  • Oder Ihr Mandant ruft Sie unvermittelt wegen einer gerade laufenden Steuerfahnung in seinen Geschäftsräumen an und Sie suchen nach einer Lösung, dass er in dieser Sache genauso kompetent beraten wird, wie bisher?

Sie sind Rechtsanwalt und

  • würden gerne die Gewissheit haben, ob Ihre Beratung auch unter steuerlichen Aspekten einwandfrei ist?
  • planen die Umwandlung eines oder mehrerer Unternehmen und wollen diesen Prozess steuerlich optimieren?
  • beraten eine Unternehmensnachfolge, Erbfall oder Geschäftskonzept und wünschen sich eine entsprechende steuerliche Gestaltung?

Zu diesen Punkten kann ich mich als Unterstützung empfehlen. Sie haben als Berater und Kollegen hierbei die freie Wahl:

Diese reicht von einer reinen Sachverhaltsanalyse unter Kollegen über gemeinschaftlichem Auftreten gegenüber dem Mandaten unter Ihrem Namen bis hin zur Abtrennung der Beratung über das gewünschte, spezielle Teilproblem und einer eigenverantwortlichen Bearbeitung durch mich.

 

In allen Konstellationen gewähre ich Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz.

 

 

Das erstmalige Informationsgespräch ist selbstverständlich kostenlos.

Die Kosten einer Erstberatung liegen bei maximal 190,- EUR. Sollte es sich um einen Fall geringen Umfanges handeln, ist meine Gebühr entsprechend geringer.

Soweit keine ausdrückliche Honorarvereinbarung besteht, muss sich meine Vergütung an den einschlägigen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) orientieren.

Dieser externe Gebührenrechner ist für eine erste Orientierung nach dem RVG sehr hilfreich.

Gerne gebe ich Ihnen jedoch vorab eine Einschätzung der zu erwartenen Kosten für Ihren konkreten Sachverhalt.

Soweit rechtlich zulässig, ist es auch möglich Pauschal-, Stunden- und in besonderen Ausnahmefällen auch ein Erfolgshonorar zu vereinbaren.

Wenn Sie rechtschutzversichert sind, kümmere ich mich gerne für Sie um die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung. Sprechen Sie mich an.

Sie können auch in Kryptogeld bezahlen.

Neben dem externen Rechnungswesen, welches sich an externe Adressaten richtet (Banken, Finanzamt oder Investoren), berate ich Sie auch bei der Planung, Umsetzung und Führung eines internen Rechnungswesens. So behalten Sie jeder Zeit Ihre Zahlen im Blick und können Ihre Entscheidungen anhand objektiver, kaufmännischer Gesichtspunkte evaluieren.

Zu meinem Angebot im Controlling gehört:

  • Internes Rechnungswesen
  • Unternehmensberatung
  • Schnittstelle Steuerstrafrecht (Idea, ACL)
  • Selbstanzeige
  • Steuerstrafrecht
  • Steuerberatung/ -gestaltung
  • Erstellung des Jahresabschlusses/ Bilanzen
  • Buchhaltung
    • Belegwesen
  • Lohnbuchhaltung
    • Erstellung der Lohnbuchhaltung
    • allg. Hilfeleistung
    • Beratung im einschlägigen Arbeits- und Sozialrecht
  • Existenzgründungsberatung
  • Unternehmensberatung
    • allg.
    • Controlling
    • Unternehmensnachfolge
  • Inkasso

Für die Erstellung von unterjähriger Buchhaltung kooperiere ich mit einer weiteren Steuerberatungskanzlei.