Regelmäßig wird der Erwerb einer Immobilie zumindest teilweise fremdfinanziert. Wenn die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden soll, können die Schuldzinsen zudem als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fraglich ist jedoch, ob und inwieweit ein Werbungskostenabzug auch nach einer späteren Veräußerung dieser Immobilie noch möglich ist. Hierzu sind in den letzten Monaten divergierende finanzgerichtliche Entscheidungen ergangen.
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