Dem Rechtsanwalt Axel Hellinger wird hiermit in Sachen

gegen

wegen

Vollmacht erteilt.

Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Prozessführung, zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten sowie zur Verfügung darüber ohne die Beschränkung des § 181 BGB, zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen, insbesondere zum Ausspruch von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, zB. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (zB §§ 726-732, 766-774, 785, 805, 872 ff. ZPO u. a.), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Vergleichsverfahren und Insolvenzverfahren.

 

(Datum, Ort & Unterschrift Mandant/in)

2 Kommentare
  1. sefedin latifi sagte:

    dei AVUS internationle schadenregulierung in oesterreich hat auf konto eines serbischen Rechtsanwalt eine Summe von Geld ohne von dem Klijenten eine solche Vollmacht.ueberwiesen.besonders was der Erhebung des Geldes betrift.Der Rechtsanwalt starb und vom
    Geld keine Spur.Ich meine dass Avus ist verantwortlich.Es ist aber eine lange Zeit vergangen.ich mochte Ihre Meinung falls Sie etwass machen koennen danke

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    • A.H. sagte:

      Hallo, unabhängig davon, dass ich an dieser Stelle keine Rechtsberatung vornehme, sind die vorhandenen Informationen so dürftig, dass ich nicht einmal eine grobe Einschätzung vornehmen kann.

      Ich empfehle, dass Sie eine Erstberatung bei einem meiner Kollegen vor Ort in Anspruch nehmen.

      VG
      A.H.

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