Die Gratis-Rechtsberatung

Kollege Nebgen hat sich in seinem Beitrag „Alles Umsonst“ auf ironische Art mit der Frage der kostenlosen Rechtsberatung auseinandergesetzt.

Aus der Art und Weise, wie Kollege Nebgen im Verlauf seines Artikels dieses Ansinnen karikaturiert und wie Besucher dies kommentieren („Am sinnvollsten wäre ein Gratis-Tritt in den Allerwertesten…“), scheint dies bei Kollegen einen neuralgischen Punkt getroffen zu haben. Auch Kollege Möbius steht einer solchen Rechtsberatung eher ablehnend gegenüber.

Daher frage ich einmal ketzerisch, warum nicht kostenlose oder nicht kostendeckend Rechtsberatung anbieten?

Ich lasse jetzt einmal berufsrechtliche Bedenken außen vor, weil diese in dem obigen Artikel ebenfalls nicht Gegenstand der Überlegungen waren.

Ebenfalls stelle ich die Prämisse auf, dass ein jeder Rechtsanwalt seine Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht führen möchte. Daher ich den Ansatz, generell kostenlos zu arbeiten, so wie ich Kollegen Dr. iur. Welf Haeger verstehe, ebenfalls außen vor.

Und dennoch bietet eine Vielzahl gewinnorientierten Kanzlei — bis hin zu renommierte Großkanzleien — kostenlose oder zumindest eine nicht kostendeckende Rechtsberatung an.

Ich denke, vielen Rechtanwälten ist nicht bewußt, dass sie jetzt schon kostenlose Rechtsberatung anbieten. Dies fängt schon damit an, dass man im privaten Rahmen sich zu rechtlichen Themen äußert und somit indirekt berät. Dann gibt es Rechtsrat, welcher aufgrund seines geringen Umfanges von dem Berater nicht fakturiert wird. Es gibt die Fälle, die man aus Interesse (weiter-)betrieben werden, oder von denen man denkt, der Sachverhalt erhöht das Renomeé der eigenen Kanzlei. Es gibt Mandanten, von denen man sich etwas (mehr) verspricht. Man bietet kostenlose Informationsgespräche oder gar Infoabende an. Kollegen dienen sich anderen Kollegen an, nur damit sie (unentgeltlich) bestimmte Fälle bearbeiten dürfen, um auf ihre Sollzahlen zum Fachanwaltstitel zu kommen. Viele Rechtsanwälte stellen Rechtsberatung unentgeltlich auf Veranstaltungen, wie etwa Gründerwettbewerben oder gar sich selbst als Dozenten zur Verfügung. Andere veröffentlichen Aufsätze in diversen Medien oder betreiben einen juristischen Blog, ohne hierfür bezahlt zu werden.

Aber auch rein altruistische Ansätze sind betriebswirtschaftlich vertretbar. Jeder empfindet es als logisch, wenn ein Bäcker oder Supermarkt nach Ladenschluss Lebensmittel an „die Tafel“ abgibt. Warum kann daher ein Rechtsanwalt nicht auch Kapazitäten, mit welchen er keine Umsätze generieren kann, an Bedürftige spenden? Ich denke da an Leerlaufzeiten, welche immer mal wieder vorkommen. Z.B. während man wieder einmal darauf wartet, bis die Verfahrensbeteiligten  in vorgehenden Verfahren vor Gericht in den Vergleich gepresst worden sind, oder sich einfach mal den ein oder anderen „entbehrlichen“ Blog-Post sparen und statt dessen eine, wenn auch vielleicht nur summarische, aber dafür kostenlose Rechtsberatung zu einem Sachverhalt zu geben.

Ferner befindet sich auch unser Markt, wenn auch nicht so intensiv, im Wandel. Auch Rechtsanwälte können sich der „Umsonst-“ Gesellschaft immer weniger entziehen. Wobei es dieses Umsonst nicht gibt, sondern das Wahrgenommenwerden als geldwerter Faktor die direkte Bezahlung immer mehr ergänzt. Gerade aus diesem Grunde betreiben ja einige Kollegen einen Blog.

Mein Fazit daher: Die ursprüngliche Frage finde ich nicht vermessen. Die Gegenfrage, weshalb denn die eigene Leistung kostenfrei sein soll, hätte den Mandanten relativ schnell wieder in die Realität gebracht. Jeder Unternehmer hatte damit zu kämpfen, dass Kunden den Preis drücken, manche halt bis auf Null. Hier muss der Unternehmer, somit auch der Rechtsanwalt, den Wert seiner Dienstleistung vermitteln.

Ich finde es hingegen selbstverständlich, dass z.B. der „erste Kontakt“ kostenlos ist, damit der Mandant sich ohne Risiko einen ersten Eindruck von mir und meinen Fähigkeiten machen kann. Dies gebietet das faire Miteinander im Mandatsverhältnis. Damit ist nicht zwingend eine Erstberatung gemeint. Die Übergänge sind hier zwar fließend, aber es liegt an dem Berater, den Mandanten explizit darauf hinzuweisen, ab welchem Punkt die Beratung kostenpflichtig wird. Ob sich ein Rechtsanwalt ggfs. auch für eine nur kurze (Erst-) Rechtsberatung, wie z.B. Kollege Stadler anführt („Kostenlose Erstberatung“), vergüten lassen will, muss er entscheiden, legitim ist es auf jeden Fall. Das dies bei Mandanten insbesondere bei mangelnder Transparenz jedoch auf Unverständnis stößt, ist nachvollziehbar. Da hilft es wenig, wenn man formal im Recht ist (vgl. law blog „Auch Erstberatung kostet Geld“). Betriebswirtschaftlich sinnvoll ist ein solches Vorgehen ohne vorherige Aufklärung des Mandanten m.E. nicht.

Darüber hinaus muss sich jeder Rechtsanwalt jedoch selbst überlegen, wieviel „kostenlose“ Rechtsberatung und aus welcher Motivation seiner Kanzlei gut tut. Auch wenn ich hier allem Anschein nach eine Lanze für das Gratis-Mandat breche, ist dem nicht so. Das gebietet schon die Fairnis gegenüber den zahlenden Mandanten. Aber gravierende Gründe können jedoch für eine Ausnahme sprechen. Dennoch biete ich lieber eine Leistung stark verbilligt als kostenlos an. Denn die eigene Leistung wird nach dem Grundsatz, was nichts kostet, taugt auch nichts, gewertet. Dies gilt in doppelter Hinsicht: Zum einen schätzt der Mandant den Wert und die Belastbarkeit der juristische Leistung niedriger ein, zum anderen geht man mit einer kostenlosen Ressource weniger sparsam um, als wenn man sich an den Kosten beteiligen muss.

13 Kommentare
  1. Christopher Seidel sagte:

    Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen 🙂

  2. Anna sagte:

    Hallo

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Grundrechtsverletzung aus Art.6 I GG.
    Sagen wir mal en mann hat im Ausland schon mal wirksam geheiratet und auch einen leiblichen Sohn aus dieser Ehe. Und dieser Mann heiratet in Deutschland erneut, ohne dass die zweite Ehefrau von der ersten Ehe Bescheid weiß. Ist diese Zweitehe nun unter den Begriff der Ehe zu fassen oder sagt man hier, dass es keine Ehe ist, aber trotz der kinderlosen Beziehung unter den Begriff des Familienschutzes fällt? Oder ist die Frau nicht in ihrem Grundrecht aus Art. 6 GG verletzt, da es später einen Streit hinsichtlich des Erbes von dem Mann geht und der Sohn nach §2303 bgb seinen Pflichtteil bekommt.

    • A.H. sagte:

      Es sind hier noch einige Fragen offen. Wurde die erste Ehe wieder geschieden? Gab es sonstige Auflösungsgründe? Wieso ist das bei der zweiten Heirat nicht aufgefallen? Wenn die erste Ehe noch wirksam ist, spricht viel dafür, dass ein Eheverbot besteht – § 1306 BGB -. Aufgrund der Tragweite (z.B. Strafbarkeit der evtl. Bigamie) kann ich nur empfehlen, dass diese Person sich von einem entsprechenden Fachmann beraten lässt.

  3. bass sagte:

    guten tag:)

    ich hätte auch mal eine frage.und zwar war ich vor einigen monaten bei nem kumpel gewesen,und wir haben dort alle zusammen gras konsumiert.auf jeden fall im laufe des abends flog plötzlich die tür auf und die polizei stand in der wohnung.dann mussten wir alle mit auf die wache ect ect.
    alles ganz oki. ich habe auf der wache eine aussage gemacht da ich sowiso nicht wusste wem die 2 oder 3 gramm die auf dem tisch lagen gehört haben.nun habe ich einen anruf bekommen das ich morgen zur wache kommen soll und eine aussage machen soll….meine frage nun wäre…kann auf mich etwas zukommen wg den 2 oder 3 gramm auf dem tisch in der wohnung?…wie gesagt,es war nicht meine wohnung,war auch nicht mein gras….ich war halt da und hatte konsumiert. kann ich dafür irgendwelche probleme bekommen?
    vielen dank im vorraus für eine antwort:)!

    • A.H. sagte:

      Tut mir leid, aber so pauschal kann ich keine Aussage über den Sachverhalt machen. Ich kenne weder die Akte, noch Deine bisherige Aussage, noch ob Du (einschlägig) vorbestraft bist. Ich kann daher nur raten zu schweigen und/oder sich von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen. In diesem Falle dürfte die juristische Unterstützung nicht die Welt kosten, aber Du kannst Dir etwas weniger Sorgen machen.

  4. lucky sagte:

    llo
    wir wollten gestern unsere alte Wohnun(die noch nicht gekündig war)ganz leer räumen,mussten dann aber feststellen das diese schon an jemand anderen vermietet ist.
    Wir haben auch vom Vermieter keine Kündigung bekommen.
    dazu kommt das noch einige sachen von uns in der Wohnung waren wie Kleiderschrank Pc Netbook Tv geräte diverse Kleidungsstücke eine teure Mikrowelle und Geschirr und Unterlagen aus dem Krankenhaus da meine Frau Chronich krank ist.
    diese sachen wurden laut Aussage des neu Mieters und unseres damaligen Nachbarn entsorgt.
    d.h. es sind wichtige sachen weg und einfach entsorg worden.
    da er auch nicht bescheid gesagt hat das er in die von uns noch gemietete Gohnung geht ist dieses ja schonmal Hausfriedensbruch nach§123StGB dazu kommt ja noch Diebstahl und Sachbeschädigung wenn ich mich nicht irre(ich arbeite im Sicherheitsgewerbe)und da er die papiere von uns wie auch immer entsorgt hat verstößt er denke ich auch gegen das Datenschutzgesetz?!
    Was kann ich jetzt machen ich weiß das ich per Quittung den wert der sachen beweisen muss…aber was dann??

    • A.H. sagte:

      Hallo Lucky,
      am Besten solltest Du Dich schnell beraten lassen. Eine erste Anlaufstelle könnte der regionale Mieterbund für Dich sein.

      Welcher das ist kannst Du unter http://www.mieterbund.de finden.

      VG
      A.H.

  5. Michael sagte:

    Guten Tag,

    ich habe einmal eine Frage. Nehmen wir an, jemand hat eine Sicherheitslücke bei ebay gefunden, bei der es möglich ist, sich mit falschen Daten vollkommen unkompliziert anzumelden.. Diese würde er gerne für einen kleinen Obolus an andere Personen weitergeben (auch zur Prävention), da Ebay es anscheind egal ist. Wäre dieses bereits Beihilfe zu einer Straftat oder einfach nur Weitergabe von Informationen gegen einen Obolus. Es soll hier nicht aufgezeigt werden, wie man bei Ebay betrügen kann, sondern lediglich wie man sich mit erfundenen Daten anmelden kann und bereits nach 2-3 Tagen Vorzüge wie andere (Verkaufs)Mitglieder nach 6 Monaten erlangen kann. Über eine Rückantwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    MfG

    • A.H. sagte:

      Grds. kommt es auf den konkreten Sachverhalt an, aber so wie Sie es geschildert haben, spricht sehr viel für eine Beihilfehandlung zu einer Straftat (welche nicht unbedingt ein Betrug sein muss).

  6. S..... sagte:

    Hallo
    Ich habe ebenfalls ein Problem und hoffe auf fachmännische Hilfe.

    Ich wollte über ein Internetverkaufsportal gebrauchte Make up Produkte (fast neuwertig) verkaufen, unter anderem auch 3 Produkte von der Firma XY.

    Folgende Informationen vorab:

    – ich bin Privatverkäuferin, nicht gewerblich
    – das sind Originalprodukte, keine Plagiate
    – die Produkte will ich als „gebraucht gekennzeichnet“ verkaufen
    – ich hatte sie in Deutschland bei einer Kosmetikerin gekauft

    Die Produkte habe ich nicht mehr benutzt, da ich auf Anraten meines Hautarztes alle Kosmetika, die ich benutze, weg lassen soll, da ich schon länger Hautprobleme habe.
    Da die Produkte für mich viel Geld gekostet haben, wollte ich sie verkaufen, anstatt sie wegzuschmeißen.

    Ich wurde von einer Mitarbeiterin der Firma XY angeschrieben und gebeten, die Produkte aus der Auktion rauszunehmen, da sie markenrechtlich geschützt seien und nur über Kosmetikinstitute verkauft werden dürfen.

    Meine Frage ist nun, ob die Firma XY mir den Verkauf meiner erworbenen Kosmetik (schon benutzt) untersagen kann oder ob ich diese ohne rechtliche Folgen privat verkaufen kann.

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

  7. Mcihael sagte:

    Guten Tag,

    Ich habe gerade noch einen anderen, etwas älteren Artikel „Kostenlose Rechtsberatung in Berlin oder ich hab da mal ne Frage?“ von 2010 gelesen und bin danach auf Ihren Blog gestoßen.
    Ich finde es grundsätzlich richtig, dass ein Anwalt für seine Leistung entlohnt wird. Die vielen Fragen und Forderungen nach kostenloser Rechtsberatung, die die – seien wir mal ehrlich – nicht schlecht verdienenden Anwälte so erbosen ergeben sich meines Erachtens aus den größtenteils überhöhten Preisen und der Unumgänglichkeit einen Anwalt herbeizuziehen (Natürlich auch aus der immer größer werdenden Kluft zwischen gut- und schlecht-Verdienern).
    Als schlecht-Verdiener oder in meinem Fall Student, kann man es sich schlichtweg nicht Leisten für einen Besuch beim Anwalt günstige 50 Euro oder gar Normalhonorare von 100 – 120 Euro zu bezahlen. Klar stellt sich da die Frage, warum sollte ein gut-Verdiener mehr zahlen, als jemand der weniger verdient, wo sollte man die Grenzen setzen … und genau an dieser Stellschraube kann man nicht drehen. Jeder Mandant muss gleichviel zahlen. Doch vielleicht sollte man das gerne herangezogene Beispiel vieler Anwälte heranziehen „Wenn sie ein Brötchen kaufen, bezahlen sie ja auch Geld“ – Klar ! Doch gibt es günstige Schrippen für jedermann und teure Mehrkornbrötchen für Sonntags. Ich bin also, sofern ich das richtig aus dem Bericht entnommen habe, auch der Meinung, dass manche Leistungen, sei es in den Leerlaufzeiten, auch gerne mal vergünstigt angeboten werden können.
    Ich erwarte nicht, dass ein Anwalt sich hinsetzt und Recherchen durchführt, die Ihn viel Zeit kosten und das alles für wenige Euro. Könnte man aber nicht eine Beratung anbieten, ein Gespräch in dem grundsätzliche Fragestellungen eines Falls behandelt werden (ohne den Mandanten gerichtlich zu vertreten) die das Fachgebiet des jeweiligen Anwalts betreffen. Ein solches Gespräch würde vielleicht zehn Minuten dauern (und den Anwalt auch wirklich nur diese zehn Minuten) und dem Mandanten für beispielhafte zehn Euro aufzeigen, ob es sich überhaupt lohnt mehr Geld in diesen Fall zu investieren. Eine solche Beratung kann doch für einen kompetenten Anwalt, selbst wenn er dafür haftbar zu machen wäre (Es genügten ja nur Aussagen wie „mit diesem Fall könnten wir gewinnen“, oder „nein, das sehen sie falsch. Damit würden sie wahrscheinlich verlieren“), nicht unmöglich sein ? Für eine Vertretung vor Gericht kann dann natürlich ein Preis verhandelt werden, der dem Streitwert angemessen ist. Oder sehe ich das falsch ?

    Zusammengefasst macht es mich traurig, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der sich Menschen (und das ist keine Minderheit) aus finanziellen Gründen keine Rechtshilfe leisten können und sich dadurch immer mehr gefallen lassen müssen. Wenn man sich dann trotzdem hilfesuchend an einen Anwalt wendet wird man von vielen Anwälten noch als geizig dargestellt. Ich bin froh, dass es auch andere Meinungen und positive Entwicklungen in diesem Bereich gibt, wie dieser Blog von A.H. zeigt.

  8. jasmin ******** sagte:

    guten tag,ich habe eine frage und hoffe das sie mir weiter helfen können!
    ich bin sinti,bei den sintis gib es gesetze,und das schlimmste gesetz ist das ein sinti kein pferdefleisch essen darf!!!dieses gestez steht mit an erster stelle!Wenn mann dieses gesetz bricht wird er aus der familie ausgestoßen ,(zurückgesetzt)!!!Nun habe ich den öfteren die lasange von gut und günstig gekauft und nartürlich auch gegessen!Ich bin mit den nerven am ende habe angst ,und ekel mich vor sämtlichen fleisch !ich kann abens nicht mehr schlafen .kann ich irgend wie gegen die verantwortlichen klagen ?entschädigung,oder so?So dürfen die nämlich nicht einfach davon kommen!!!ich bin wirklich nur noch ein närvliches wrak,sie können sich garnicht vorstellen wie schlimm es ist pferdefleisch zu essen.wir sintis dürfen nicht einmal in einem einkaufsladen wo es pferdefleisch zu kaufen gibt!bitte helfen sie mir weiter!bitte verstehen sie das ich nicht meinen namen nennen möchte es ist mir zu riskant.liebe grüße und einen herzlichen dank im voraus

    • A.H. sagte:

      Hallo Jasmin,

      ich schätze die Erfolgsaussichten bei oberflächlicher Betrachtung als ausgesprochen gering an.

      M.E. liegt das Versäumnis nicht bei der Einzelhandelskette, welche das Produkt unmittelbar an Sie verkauft hat. Vielmehr wurde das Fleisch schon vorher „verpanscht“. Der hierfür Verantwortliche wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gefunden werden.

      Ferner ist Pferdefleisch – für sich gesehen – vollkommen in Ordnung (vgl. z.B. „Rheinischen Sauerbraten“). Erst durch Ihr subjektives Empfinden kommt es bei Ihnen indirekt zu einer psychischen Beeinträchtigung. Ich möchte diese damit nicht abtun, oder behaupten, sie bilden sich so etwas nur ein. Aber es ist deutlich schwieriger, eine solche Beeinträchtigung überzeugend darzulegen.

      Vielleicht beruhigt Sie der Gedanke, dass meiner Information nach nicht nur sehr geringe Mengen 1-5% Pferdefleisch, sondern dieses auch nur vereinzelt in den Stichproben gefunden wurde. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass Sie evtl. Glück hatten und gar kein Pferdefleisch gegessen haben.

      MfG A.H.

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