Der Voraus des Ehegatten im Erb- und Erbschaftsteuergesetz
Unter dem sogenannten Ehegattenvoraus (oder auch nur Voraus) versteht man den Anspruch des überlebenden Ehegatten gemäß § 1932 BGB auf all die Wertgegenstände, die ihm die Fortführung des gemeinsamen Haushalts ermöglichen soll. Der Voraus schützt damit nicht zuletzt auch den Persönlichkeitsbereich des hinterbliebenen Ehegatten. Die Bedeutung dieses Anspruchs wird in der erbrechtlichen Praxis oftmals unterschätzt. […]