Wie geht das mit dem Auswandern, Bitcoins und Steuern. Vorgestellt wurden mir untaugliche DIY-Methoden als auch Angebote windige „Helfer“ aus dem Internet. Hier sind böse Überraschung inklusive.
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Unter dem sogenannten Ehegattenvoraus (oder auch nur Voraus) versteht man den Anspruch des überlebenden Ehegatten gemäß § 1932 BGB auf all die Wertgegenstände, die ihm die Fortführung des gemeinsamen Haushalts ermöglichen soll. Der Voraus schützt damit nicht zuletzt auch den Persönlichkeitsbereich des hinterbliebenen Ehegatten. Die Bedeutung dieses Anspruchs wird in der erbrechtlichen Praxis oftmals unterschätzt. Denn in vielen Fällen deckt der Voraus einen Großteil des Nachlasswertes ab. Für eingetragene Lebenspartner enthält § 10 LPartG inhaltsgleiche Regelungen; die nachfolgenden Ausführungen gelten damit entsprechend. Für sonstige nichteheliche Lebensgemeinschaften besteht hingegen kein Anspruch auf den Voraus.
Regelmäßig wird der Erwerb einer Immobilie zumindest teilweise fremdfinanziert. Wenn die Immobilie nicht selbst genutzt, sondern vermietet werden soll, können die Schuldzinsen zudem als Werbungskosten geltend gemacht werden. Fraglich ist jedoch, ob und inwieweit ein Werbungskostenabzug auch nach einer späteren Veräußerung dieser Immobilie noch möglich ist. Hierzu sind in den letzten Monaten divergierende finanzgerichtliche Entscheidungen ergangen.
Für viele war der Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder mit dem Titel „Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern (Vom 23. November 2012)„ fast schon ein schlechter Scherz. So z.B. zu lesen bei Kollege Dr. Tibor Schober in jurabilis oder bei www.hrexperten24.de.
Auch wenn man bei der ersten Durchsicht des Erlasses Gegenteiliges vermuten mag, aber dieser Erlass beseitigt die bisherige steuerliche Benachteiligung der Fahrräder z.B. gegenüber dem Dienst-PKW und ist von der Wirtschaft schon seit längerem gefordert worden. Weiterlesen
Viele Unternehmer nehmen gerade die Weihnachtszeit als Anlass, Geschäftsfreunden oder Ihren Angestellten mit Aufmerksamkeiten und kleineren Geschenken zu erfreuen. Deshalb möchte ich nochmals auf die steuerliche Behandlung solcher Geschenke hinweisen.
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Ab dem 01.01.2013 wird ElStaM Pflicht.
Nach dem (vorhersehbaren) Desaster „Elena“ kann man unter Kollegen, vor allem aber in den Unternehmen, eine gewisse Verunsicherung hinsichtlich dieser Neuerung spüren.
Daher vorweg: Es kann Entwarnung gegeben werden! Weiterlesen
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Sie sind Steuerberater und wünschen sich
- zu einem kniffligen Sachverhalt eine zweite Meinung?
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Zu diesen Punkten kann ich mich als Unterstützung empfehlen. Sie haben als Berater und Kollegen hierbei die freie Wahl:
Diese reicht von einer reinen Sachverhaltsanalyse unter Kollegen über gemeinschaftlichem Auftreten gegenüber dem Mandaten unter Ihrem Namen bis hin zur Abtrennung der Beratung über das gewünschte, spezielle Teilproblem und einer eigenverantwortlichen Bearbeitung durch mich.
In allen Konstellationen gewähre ich Ihnen selbstverständlich Mandatsschutz.
Ich habe folgende Spezialisierungen/ Tätigkeitsschwerpunkte:
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Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Anliegen von meinem Angebot erfasst ist, können Sie gerne diesbezüglich unverbindlich anfragen. Im Zweifel werde ich Ihnen einen Ihnen entsprechend spezialisierten Kollegen vermitteln.
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Für die Erstellung von unterjähriger Buchhaltung kooperiere ich mit einer weiteren Steuerberatungskanzlei.